So funktioniert die soziale Selbstverwaltung
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20.04.17 (ams). Mit der Sozialwahl entscheiden Versicherte und Arbeitgeber alle sechs Jahre über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der AOK stellen beide Seiten jeweils die Hälfte der Sitze im Verwaltungsrat. Dieser wählt und kontrolliert den hauptamtlichen Vorstand.