Änderungsantrag zum Morbi-RSA im Transplantationsregister-Gesetz: AOK-Bundesverband vermisst Planungssicherheit

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Martin Litsch

(01.06.16) Martin Litsch, Vorstand des AOK-Bundesverbands, hat sich zu den rückwirkenden Anpassungen bei der Berechnung von Krankengeld- und Auslandsversicherten-Zuweisungen im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) kritisch geäußert. Problematisch seien auch die geplanten unterjährigen Anpassungen, durch die zusätzliche Unwägbarkeiten bei der Aufstellung von Haushaltsplänen entstünden. "Damit zementiert der Gesetzgeber nicht nur die unberechtigte Rückwirkung bei den Krankengeld- und Auslandsversicherten-Zuweisungen, sondern schafft sich gleichzeitig die Möglichkeit, jederzeit rückwirkend in den Finanzhaushalt der Kassen einzugreifen." Das sei ordnungspolitisch fragwürdig und beeinträchtige die finanzielle Planungssicherheit der Krankenkassen, bemängelt Litsch angesichts der Sachverständigen-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am Mittwoch (1. Juni).

Bislang müssen die Morbi-RSA-Berechnungsregeln für ein Ausgleichsjahr bis zum 30. September des Vorjahres festgelegt werden. Damit kann eine Kasse einen verlässlichen Haushalt aufstellen und die entsprechenden auch wettbewerblich relevanten Entscheidungen zum Beispiel zur Höhe des Zusatzbeitrages oder zum Leistungsumfang treffen. Nun sollen diese Festlegungen auch noch im laufenden Jahr erfolgen können - und zwar ohne jegliche Begrenzung der Finanzwirkung. Litsch: "Besonders diese Regelung schafft große Unsicherheiten und birgt die Gefahr, neue Insolvenzrisiken in der gesetzlichen Krankenversicherung auszulösen. Der Bescheid über die Einnahmen ist keinen Pfifferling mehr wert, wenn man damit rechnen muss, dass er rückwirkend geändert werden kann." Der Verbandschef plädiert dafür, die Änderung zu streichen.

Das Drängen nach schnellen Reparaturen am Morbi-RSA hält Litsch generell für falsch. "Der Finanzausgleich schützt die Versicherten wirksam vor der Risikoselektion von Krankenkassen. Bevor die Politik nun auf Einzelinteressen eingeht und Schnellschüsse fabriziert, sollte sie eine unabhängige Gesamtbewertung durchführen lassen, die alle Aspekte gründlich unter die Lupe nimmt."  Zunächst brauche man dafür eine valide und aktuelle Datenbasis. Nur so könne man die Fülle von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA durch unabhängige Sachverständige belastbar bewerten. "Die dafür notwendigen Daten liegen nur dem Bundesversicherungsamt in ausreichender Menge und Qualität vor", betont Litsch. Die inzwischen kursierenden Gefälligkeitsgutachten seien nicht hilfreich und bedienten lediglich die Interessen von einzelnen Kassen.

"Deshalb sagen wir seit geraumer Zeit, dass eine Gesamtevaluation des Wissenschaftlichen Beirats des BVAs der erste Schritt sein muss, um hier zu einer Lösung zu kommen", so der Vorstandschef. Denn nur so könne man alle Konsequenzen der Vorschläge abschätzen, um dann sachgerecht darüber zu diskutieren. "Falls sich dann herausstellt, dass es Änderungsbedarf gibt, kann die Politik reflektiert zur Tat schreiten."

(Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 01.06.16)

Änderungsantrag zum Morbi-RSA im Transplantationsregister-Gesetz: AOK-Bundesverband vermisst Planungssicherheit

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Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes

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zu den Änderungsanträgen zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich im Rahmen des Transplantationsregister-Gesetzes