Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes kritisiert Änderungsantrag des BMG

(26.02.19) Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes lehnt die geplante Beschleunigung der Methodenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) per ministerieller Ermächtigung entschieden ab. "Dieser Plan ist ein Angriff auf die medizinische Vernunft und gefährdet die Sicherheit der Patienten. Bewährte Strukturen und Abläufe der Entscheidungsfindung in der Selbstverwaltung werden dadurch ausgehöhlt", kritisiert Knut Lambertin, alternierender Aufsichtsratsvorsitzender der Versichertenseite. Bisher könne sich die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten darauf verlassen, dass die medizinischen Leistungen, für die sie aufkommen, auch einen medizinischen Nutzen haben, zudem sicher und wirtschaftlich sind. Mit der geplanten Ermächtigung werde nun aber das Bundesgesundheitsministerium (BMG) evidenzbasierte Beschlüsse des GBA nach Gutdünken aushebeln.
Das Gesetzesvorhaben war zunächst als Änderungsantrag kurzfristig im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) platziert worden und wurde nach einhelliger Kritik wieder zurückgezogen. Nun versucht das BMG einen neuerlichen Anlauf über eine Ergänzung im Referentenentwurf des Gesetzes zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters (Implantateregister-Errichtungsgesetz EDIR).
Volker Hansen, alternierender Vorsitzender der Arbeitgeberseite im Aufsichtsrat, warnt: "Die Schwächung der selbstverwalteten Entscheidungsstrukturen im Gesundheitswesen nimmt mittlerweile systematische Züge an." Das sei nicht nur ordnungspolitisch fragwürdig, sondern inhaltlich auch völlig ungerechtfertigt und gehe in Richtung Staatsmedizin. Hansen verweist in diesem Zusammenhang auch auf die fortlaufenden Eingriffe ins Haushaltsrecht der Selbstverwaltung: "Diese Tendenzen reichen vom Zwang zur Rücklagenabschmelzung bis hin zu Überlegungen, die das Sonderkündigungsrecht der Versicherten über Gebühr ausdehnen." Statt Ausgabendisziplin und Beitragssatzstabilität im Auge zu behalten, versuche sich das BMG über Eingriffe in die Selbstverwaltung zu profilieren. "Dass im Koalitionsvertrag ausdrücklich als Ziel eine Stärkung der Selbstverwaltung genannt wird, scheinen Union und SPD vollkommen verdrängt zu haben", so Hansen.
Zur Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes
(Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 26.02.19)

Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes kritisiert Änderungsantrag des BMG
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