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AOK-Bundesverband begrüßt Referentenentwurf zur Notfallversorgung

Foto Rettungsdienst - Patient auf Trage

(16.01.20) Den Referentenentwurf zur Reform der ambulanten Notfallversorgung bewertet der AOK-Bundesverband positiv: "Die Notfallversorgung kann mit diesem Gesetz strukturell neu aufgestellt und qualitativ entscheidend verbessert werden", so Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Das Gesetz gehe die wichtigsten Probleme der ambulanten Notfallversorgung effektiv an und greife wesentliche Forderungen der AOK-Gemeinschaft auf.

Es sei genau der richtige Ansatz, dass Integrierte Notfallzentren (INZ) grundsätzlich die erste Anlaufstelle für Patienten werden und ihre Standorte durch Kassenärztliche Vereinigungen, Landeskrankenhausgesellschaften und Krankenkassen gemeinsam geplant werden sollen. Kombiniere man dies mit der Einführung eines Gemeinsamen Notfallleitsystems, könne die Patientensteuerung künftig wesentlich besser funktionieren. "Dafür ist es unerlässlich, die ambulante Notfallversorgung auf die Standorte zu konzentrieren, die dafür auch geeignet sind", sagt Litsch. "Die gesetzlich vorgesehenen Vergütungsanreize können diese strukturellen Änderungen befördern."

Darüber hinaus begrüßt der AOK-Bundesverband, dass der Gemeinsame Bundesausschuss das Leistungsspektrum für die INZ festlegen soll sowie die bundesweite Zuordnung, welche Kliniken für Diagnosen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Polytrauma überhaupt angefahren werden dürfen.

Sinnvoll seien auch die Regelungen zum Rettungsdienst. Hier gebe es jetzt zum ersten Mal die Vorgabe, auf Landesebene gemeinsame und einheitliche Verträge zu schließen, bei denen die Versorgung am Notfallort sowie die gegebenenfalls anschließende Rettungsfahrt getrennt vergütet werden. Dadurch werde auch eine ausschließliche Behandlung am Notfallort möglich, wenn dies medizinisch ausreichend ist.

Eines ist dem AOK-Bundesverband für die Kabinettsfassung jedoch wichtig, wie Martin Litsch ergänzt: "Anpassungen bei den Vergütungsstrukturen, wie sie jetzt im Referentenentwurf geplant sind, haben in der Vergangenheit immer auch erhebliche Mehrkosten für die Beitragszahler nach sich gezogen. Um dieses Risiko besser zu beherrschen, sollten die Kassen auch bei den Entscheidungen über die neue Vergütungssystematik eine stärkere Position erhalten."

(Pressemitteilung des AOK-Bubndesverbandes vom 16.01.20)